Bereits im Oktober 2023 hatte die Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, Produktionsfirma des "ZDF Magazin Royal", einen juristischen Erfolg gegen Julian Reichelt errungen. DWDL.de berichtete damals exklusiv, dass das Landgericht Hamburg Reichelt sowie "Nius" zahlreiche Äußerungen verboten hatte, die in zwei Texten und einem "Achtung, Reichelt!"-Video getätigt wurden. 

Nius und Reichelt hatten in Bezug auf die "ZDF Magazin Royale"-Folge, in der sich Jan Böhmermann mit dem damaligen BSI-Chef Arne Schönbohm beschäftigte, unter anderem den Verdacht erweckt, zwischen Böhmermann und dem Innenministerium sei es zum Austausch brisanter Infos gekommen, die zur Abberufung Schönbohms geführt hätten. Untersagt wurde damals außerdem das Erwecken des Verdachts, Staatssekretäre aus dem Bundesministerium hätten an der Sendung mitgewirkt oder die Produktion sei von Innenministerin Nancy Faeser höchstselbst veranlasst worden. Zudem ging es um die Behauptung, eine bestimmte Frau mit Verbindungen zum Innenministerium sei Teil des Redaktionsteams des "ZDF Magazin Royale" gewesen. Auch das durfte in der Folge nicht mehr behauptet werden, weil es schlicht nicht wahr war.

Das Landgericht beanstandete damals aber vor allem auch, dass "Nius" und Reichelt weder Böhmermann noch der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatten. Sowohl die beiden "Nius"-Texte als auch das Video von "Achtung, Reichelt!" wurden daraufhin geändert. Neben einem Statement von Böhmermann fanden die Leserinnen und Leser auf "Nius" auch einen "Hinweis der Redaktion". Beim Video wurde die Überschrift geändert ("Achtung, lesen! In der Beschreibung findet Ihr eine wichtige Stellungnahme von Jan Böhmermann!") sowie im Infotext zur Folge weitere Erklärungen hinzugefügt. 

Der Produktionsfirma reichten die Änderungen offenbar nicht, sie ging erneut gegen "Nius" und Reichelt vor. Und während sie beim Landgericht Hamburg damit zunächst noch abgeblitzt ist, hatten man vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht nun teilweise Erfolg. So entschied das Gericht, dass Reichelts Rome Medien, gegen die sich das Verfahren richtete, gegen die einstweilige Verfügung verstoßen habe. Die Richter verhängten in ihrem Beschluss, der DWDL.de vorliegt, ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro. Falls Rome Medien nicht zahlt, muss der Geschäftsführer des Unternehmens, Julian Reichelt, vier Tage in Ordnungshaft. 

In dem OLG-Beschluss geht es vor allem um die Stelle, an der Reichelt behauptet, eine bestimmte Frau mit Verbindungen zum Innenministerium sei Teil des Redaktionsteams des "ZDF Magazin Royale" gewesen - eine nachweislich falsche Behauptung. Diese Passage wurde in dem Video nach der einstweiligen Verfügung zwar bearbeitet, nach Ansicht der Richter aber nicht ausreichend. So war die Behauptung zwar nicht mehr zu hören, stattdessen wurde ein Suchergebnis einer Suchmaschine eingeblendet, in der die Behauptung neuerlich aufgestellt wurde. 

In diesem Punkt korrigiert das OLG auch die erste Instanz. "Soweit dass Landgericht meint, es liege kein kerngleicher Verstoß vor, weil die Einblendung eines Suchmaschineneintrags – im Vergleich zur gesprochenen Fassung – einen weiteren Lese- und Denkschritt des Zuschauers erfordere, vermag der Senat dem nicht zu folgen. Vom Verbot erfasst ist jede Veröffentlichung der Behauptung; ob sie gesprochen oder in Schriftform erfolgt, ist dabei nicht von Belang", heißt es in dem OLG-Beschluss. Die Richter verweisen aber auf die Tatsache, dass das Video nach Zustellung des "Bestrafungsantrags" erneut bearbeitet wurde - inzwischen ist auch das Suchergebnis unkenntlich gemacht worden. Sekundenlang ist an dieser Stelle nur Musik zu hören - selbst da, als Reichelt längst wieder im Bild zu sehen ist und spricht. 

Die weitergehende sofortige Beschwerde hat das Hanseatische OLG jedoch zurückgewiesen. Hier verweisen die Richter auf die Feststellung des Landgerichts, dass die modifizierten Fassungen keinen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung darstellen, weil in dem abgeänderten Beitrag nicht "kerngleich" berichtet werde. Die Anwälte der Böhmermann-Seite hatten unter anderem argumentiert, man sei von der Gegenseite immer noch nicht mit den Schilderungen konfrontiert worden, auf denen diese die geäußerten Verdächtigungen gestützt habe. Insofern sah man die zulässige Verdachtsberichterstattung nach wie vor nicht gegeben.

 

Der nun ergangene Beschluss dürfte einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung zwischen Böhmermann auf der einen und "Nius" bzw. Julian Reichelts Rome Medien auf der anderen Seite ziehen - zumindest wenn es um die BSI-Folge des "ZDF Magazin Royale" geht. "Gründe, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, liegen nicht vor", heißt es nun jedenfalls vom OLG. 

Update (7. Mai, 11 Uhr): Wir haben den Text dahingehend konkretisiert, dass das Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro von der Rome Medien GmbH gezahlt werden muss. Der Anwalt des Unternehmens verweist außerdem darauf, dass der Ordnungsmittelantrag zu 75 Prozent zurückgewiesen worden sei.