Nachdem das Landgericht Stuttgart die SWR-App Newszone 2022 in einem Eilverfahren in der damaligen Ausgestaltung verboten hatte, wurde diese Entscheidung später durch das Oberlandesgericht Stuttgart gekippt - allerdings aus formalen Gründen. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache gibt es noch immer nicht - und nun geht der Streit zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlicher Anstalt auf einer nächsten Eben weiter. 

Der SWR hatte die App wie angekündigt vor wenigen Wochen zurückgebracht - dagegen gehen die Verlage nun erneut vor. So wollen die Zeitungshäuser aus dem Südwesten per Eilentscheidung erreichen, dass die App in ihrer jetzigen Ausgestaltung gestoppt wird. Das bestätigte der Anwalt der Verleger gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Landgericht Stuttgart bestätigte demnach den Eingang des Antrags. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist aktuell aber unklar. 

Der SWR erklärte gegenüber der dpa, das man den Antrag "in sachlicher und rechtlicher Hinsicht" prüfe, "um innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist darauf zu reagieren". In dem Streit 2022 ging es darum, dass die Presseverleger monierten, Newszone sei ein presseähnliches Produkt - und damit nicht erlaubt. 

Im September 2023, nach einem gescheiterten Schlichtungsverfahren, sandte der SWR ein vergiftetes Friedensangebot an die Verlage - und schlug diesen eine Kooperation vor. Diese zeigten sich davon allerdings nur noch mehr irritiert. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) suchte sich in Zusammenhang mit den verschiedenen Auseinandersetzungen mit den Öffentlich-Rechtlichen zuletzt Hilfe in Brüssel - und im konkreten Fall rund um Newszone hatten die Verlage aus dem Südwesten eine Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart angekündigt. Diese wurde bislang aber noch immer nicht verhandelt. 

Künftig werden sich die Gerichte also gleich zweimal mit der SWR-App beschäftigen müssen. Ob die aktuelle Version vom Landgericht Stuttgart aber erneut via einstweiliger Verfügung verboten würde, ist nicht absehbar. Beim SWR hat man an dem Angebot seit 2022 merklich geschraubt - und wird dabei wohl auch die juristischen Auseinandersetzungen im Kopf gehabt haben.