Im November 2022 hat sich Jan Böhmermann im "ZDF Magazin Royale" mit Spielerberatern und ihren manchmal dubiosen Geschäften beschäftigt. Im Mittelpunkt der Sendung stand dabei auch ganz besonders ein spezieller Spielerberater, der darüber aber offenkundig gar nicht glücklich war. Nach der Ausstrahlung klagte er auf Unterlassung und wollte so insgesamt fünf Textpassagen durch eine einstweilige Verfügung verbieten lassen. 

Schon in der ersten Instanz ist der Spielerberater damit gescheitert. Und wie der "Spiegel" nun berichtet, hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz in allen Punkten zugunsten von Böhmermann und der Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld entschieden. Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig und es könnte noch zu einem Hauptsacheverfahren kommen. 

Der Spielerberater wollte unter anderen Aussagen Böhmermanns rund um seine Kontakte zu den Hells Angels verbieten lassen. Die Gerichte befanden aber, dass die Aussagen nicht falsch oder unwahr seien. Zudem sei es für die Berichterstattung von Interesse, dass sich der Spielerberater "mit seinen Geschäften in einem Umfeld bewegt, in dem augenscheinlich auch unseriöse Methoden zur Durchsetzung geschäftlicher Interessen eingesetzt werden", zitiert der "Spiegel" aus der Urteilsbegründung. Auch Aussagen Böhmermanns zum Geschäftsort des Spielerberaters sind zulässig. Das Unternehmen sitzt in Maastricht und der Satiriker hatte gesagt, in Deutschland sei es eben schwierig, "Minderjährige in vertragliche Abhängigkeit zu bringen". Das sei eine zulässige Meinungsäußerung, entschieden nun die Richter. 

Auch eine Klage der Tochter des Spielerberaters blieb übrigens erfolglos. Sie wurde von Böhmermann in der Sendung als "Strohfrau" bezeichnet, die für "Papa die Verträge" unterzeichne. Die Gerichte wollten darin aber keine ehrenverletzende oder frauenverachtende Betitelung erkennen.