Der Rundfunk Berlin-Brandenburg arbeitet seine eigene Vergangenheit weiter auf. Dazu gehören inzwischen auch eine Reihe von Terminen von Gericht. Unter anderem wird man sich dort nochmals mit der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger treffen und auch ein Termin, bei dem es um die Entlassung einer einstigen juristischen Direktorin des Senders geht, wird noch stattfinden. Am Montag stand nun ein Gütetermin zwischen dem RBB und dem früheren Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein an, von dem sich der RBB fristlos getrennt hatte.

Dabei wurde deutlich, dass die Ansichten beider Parteien weit auseinander liegen. Der 59-Jährige will rund 1,2 Millionen Euro vom Sender und Interims-Intendantin Katrin Vernau haben. Konkret geht es um die geforderte Zahlung von 750.000 Euro Ruhegeld (bis Augenstein 67 wird) sowie rund 450.000 Euro Schadensersatz. Obendrein geht es um die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von etwa 25.000 Euro.

Zu einer Einigung kam es beim Gütetermin nicht - der Richter legte beiden Parteien aber nah, miteinander zu sprechen. So deutete der Richter an, dass Augenstein ein Ruhegeld wohl zustehen dürfte - schließlich hatte er für den befristeten Posten beim RBB eine unbefristete Stelle beim WDR aufgegeben. Auch eine Pension wird zu zahlen sein - in Sachen Schadensersatz und Schmerzensgeld stehen die Karten für Augenstein hingegen schlechter.

Der Richter nannte aber verschiedene Möglichkeiten für einen Vergleich, dazu zählt auch, dass man das Ruhegeld reduzieren könnte. Auch wenn bei dem Termin noch zu keiner Einigung kam, bleibt jetzt eine ganze Weile Zeit für mögliche Gespräche. Den nächsten Termin, bei dem dann auch RBB-Interimsintendantin Katrin Vernau anwesend sein soll, ist erst für den 8. November angesetzt.