Bild hatte es sich auf seinem TV-Sender am Abend der Bundestagswahl im vergangenen Jahr leicht gemacht und kurzerhand Wahlprognosen und Hochrechnungen der ARD im Liveprogramm einfach übernommen, ebenso einzelne Interviews oder Teile der im ZDF gezeigten "Berliner Runde" - und zwar ohne das vorher mit den öffentlich-rechtlichen Sendern abzusprechen. ARD und ZDF gingen juristisch dagegen vor und erhielten bislang schon in Teilen recht.

Im Falle der ARD hatte Landgericht Berlin allerdings geurteilt, dass es zwar nicht legal gewesen sei, einfach die Hochrechnungen und Prognosen der ARD im eigenen Programm zu zeigen, im Fall eines Interviews mit dem CDU-Generalsekretär Paul Zimiak war ein Verbotsantrag der ARD allerdings zunächst zurückgewiesen worden. Die Übernahme des Interviews sei eine urheberrechtlich privilegierte und damit erlaubte Berichterstattung über ein aktuelles Tagesereignis, hieß es damals.

Gegen das Urteil gingen beide Seiten in Berufung - mit dem Ergebnis, dass das Berliner Kammergericht nun bestätigt hat, dass die Übernahme von Wahlprognosen und Hochrechnungen rechtswidrig gewesen waren und darüber hinaus auch die Übernahme des kompletten Interviews mit dem damaligen CDU-Generalsekretär Paul Zimiak unzulässig.

Während man sich bei der ARD mit dem Urteil erwartungsgemäß zufrieden zeigt, teilt ein Springer-Sprecher auf DWDL.de-Anfrage mit: "Wir freuen uns, dass das Kammergericht Berlin in seinem Urteil bestätigt hat, dass die Übernahme eines ARD-Interviews mit dem damaligen Generalsekretär der CDU von BILD TV in der Wahlnacht kein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt. Nicht nachvollziehen können wir dagegen die Auffassung des Kammergerichts, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei und prüfen daher die Einlegung von Rechtsmitteln. Mit dieser Entscheidung leistet das Gericht gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden."