Als Sat.1 im vergangenen Dezember in einer Primetime-Reportage über das Fleischimperium Tönnies berichtete und in diesem Zusammenhang Mietwucher, Einschüchterung und Ausbeutung der häufig osteuropäischen Arbeitskräfte aufzeigte, ließ die Post der Anwälte nicht lange auf sich warten.

In einem 28 Seiten langen Schreiben wurde der Privatsender aufgefordert, zentrale Punkte seiner Reportage nicht mehr auszustrahlen. "Wir lassen uns juristisch nicht einschüchtern", sagte Sat.1-Chefredakteurin Juliane Eßling damals und erklärte, die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben zu wollen. "Mit der Investigativ-Reportage über die Zustände von Wohnungen und unvorstellbare Arbeitsbedingungen in und um das Fleischimperium Tönnies haben wir offensichtlich einen Nerv getroffen."

Tatsächlich hat Sat.1 nun einen juristischen Erfolg erlangt. Sämtliche Anträge auf Unterlassung wurden vom Landgericht Köln und vom Oberlandesgericht Köln voll zurückgewiesen. Mit ihren Beschlüssen hätten diese die "sehr korrekte journalistische Arbeit" bestätigt, sagte Sat.1-Sendersprecher Christoph Körfer gegenüber DWDL.de. "Die Entscheidungen, dass die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut sind. Das ist insbesondere in diesen Zeiten, wo das Zweifeln an Pressefreiheit zugenommen hat, besonders wichtig."

Die Entscheidung mache es nun zugleich möglich, "dass alle die Reportage 'Sat.1 investigativ. Inside Tönnies' weiter sehen können, die sich für den Unternehmer Clemens Tönnies, das Unternehmen Tönnies und das damit verbundene System der Einschüchterung interessieren", so Körfer weiter. "Das ist uns nach wie vor eine gesellschaftliche Verpflichtung."