"Wir halten diese Entscheidung für falsch." Mit deutlichen Worten reagiert der "Spiegel" jetzt auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die am Mittwoch bekannt geworden war. Das Gericht untersagte dem Magazin weitere Teile des Artikels über Luke Mockridge, der Ende des vergangenen Jahres für viel Aufsehen gesorgt hatte und nachdem der Comedian erst einmal aus der Öffentlichkeit verschwand. Für Mockridge war es ein juristischer Sieg, nachdem wenige Monate zuvor auch das Landgericht Hamburg in seinem Sinne entschieden hatte. 

Beim "Spiegel" geht man aber nach wie vor davon aus, "dass die Berichterstattung über die in Rede stehenden Vorwürfe in der erfolgten Form zulässig war". Daher kündigt man nun auch an, Rechtsmittel gegen die neue Entscheidung einzulegen. Davon war auszugehen, im Dezember kündigte der "Spiegel" bereits an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Nun heißt es aus Hamburg: "Wir werden unsere Rechtsmittel, auch hinsichtlich der bisherigen Untersagungen, voll ausschöpfen und haben bereits Antrag gestellt, Mockridge aufzuerlegen, seine Ansprüche auch in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen." Auf diese Weise werde, soweit sich das als erforderlich erweisen sollte, "der im gegenwärtigen Eilverfahren nicht bestehende Weg zu einer Klärung durch den BGH eröffnet".

Außerdem weist der "Spiegel" in einer Stellungnahme auch darauf hin, dass der Pressesenat in seiner Entscheidung dem Grunde nach anerkenne, dass es im Hinblick auf die öffentliche geführte Debatte über die Vorwürfe von Mockridges Ex-Freundin durchaus ein erhebliches legitimes öffentliches Interesse an der Berichterstattung gegeben habe. Dieses würde an die "öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen um das gesellschaftlich relevante Thema sexueller Übergriffe und deren öffentliche Wahrnehmung und Darstellung" anknüpfen.

Der Rechtsstreit zwischen Luke Mockridge und dem "Spiegel" geht damit weiter. Am Mittwoch hatte auch der Anwalt des Comedian, Simon Bergmann, angekündigt, Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche gegen den "Spiegel" gerichtlich geltend machen zu wollen. Auf der anderen Seite sieht sich das Nachrichtenmagazin im Recht und geht gegen die Untersagungen vor. Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember zentrale Teile des "Spiegel"-Berichts untersagt. Hier ging es vor allem um Anschuldigungen von Mockridges Ex-Freundin Ines Anioli. Das Landgericht Köln sah das zuvor noch anders und untersagte im Gegensatz dazu nur einen kleinen, anderen Teil des Berichts. Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagte nun Vorwürfe von anderen Frauen, die diese gegen den Comedian erhoben hatten.