Der "Spiegel" muss die nächste juristische Niederlage in der Causa Luke Mockridge einstecken. Bereits im November und Dezember hatten die Landgerichte in Köln und vor allem das in Hamburg entscheidende Teile eines Artikels des Nachrichtenmagazins untersagt. Unter der Überschrift "Die Akte Mockridge" (Print: "'#metoo: Du bist ziemlich durchgedreht gestern") berichtete der "Spiegel" unter anderem über Vorwürfe von Mockridges ehemaliger Freundin, der Podcasterin und Komikerin Ines Anioli. Aber auch andere Frauen erhoben in dem Text Vorwürfe gegen Mockridge. Über die Kernvorwürfe, die Anioli gegen Mockridge erhebt, darf seit Dezember nicht berichtet werden, den Artikel hat der "Spiegel" daraufhin offline genommen und überarbeitet. Inzwischen ist der Text wieder online.  

In anderen Passagen des Textes sah das Landgericht im Dezember kein Problem - sehr zum Ärger von Luke Mockridge und dessen Anwalt. Simon Bergmann von Schertz Bergmann ging gegen das Urteil vor und war damit nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erfolgreich. So hat das Gericht weitere Teile des Artikels untersagt. Konkret geht es um die Schilderungen von zwei Frauen, die Mockridge Übergriffigkeiten vorgeworfen hatten. 

Laut dem Oberlandesgericht seien die Schilderungen der beiden anonym gebliebenen Frauen als unwahre Tatsachenbehauptungen anzusehen - Mockridge bestreitet die Vorwürfe. "Mit dem jüngsten Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13.01.2022 wurden dem ‘Spiegel’ ergänzend zu den bereits erwirkten einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln und des Landgerichts Hamburg die Kernpunkte des Artikels '#METOO - Der Fall Luke Mockridge' untersagt", sagt Simon Bergmann. 

Der "Spiegel" hat einen kurzfristige DWDL.de-Anfrage mit Bitte um Stellungnahme noch nicht beantwortet. Es ist aber davon auszugehen, dass der Verlag gegen die Entscheidung des OLG vorgehen wird. Im Dezember erklärte "Spiegel"-Journalistin Ann-Katrin Müller nach dem Urteil des Landgericht Hamburgs, man wolle "alle Rechtsmittel ausschöpfen", um die Freiheit der eigenen Berichterstattung zu verteidigen. Ende Dezember hieß es zudem, man werde notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

In jedem Fall ist der Streit zwischen Luke Mockridge und dem "Spiegel" noch nicht vorbei. Simon Bergmann sagt nun nämlich, dass die Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die dem Comedian entstanden seien, "derart schwerwiegend" sind, dass man nun auch Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche gerichtlich geltend machen werde.