Weil Bild TV am Abend der Bundestagswahl Ausschnitte der Programme von ARD und ZDF übernahm, gingen die beiden Sender juristisch gegen "Bild" vor. Schon vor wenigen Wochen erwirkte das ZDF gegen "Bild" eine einstweilige Verfügung, konnte sich aber nicht in allen Punkten durchsetzen (DWDL.de berichtete). Und nun hat das Landgericht Berlin im Streit zwischen ARD und Bild ebenfalls ein Urteil gefällt. 

So entschied das Gericht, das die simultanen Übernahmen von Hochrechnungen und Prognosen der ARD nicht gerechtfertigt gewesen und deshalb zu unterlassen seien. Bei einem Interview mit dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sieht die Sache aber ganz anders aus. Dieses hatte Bild TV ebenfalls übernommen, das Landgericht hat einen entsprechenden Verbotsantrag nun aber zurückgewiesen. Die Übernahme des Interviews sei eine urheberrechtlich privilegierte und damit erlaubte Berichterstattung über ein aktuelles Tagesereignis. 

"Wir begrüßen sehr, dass das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Übernahme des Ziemiak-Interviews der ARD am Wahlabend durch Bild TV eine urheberrechtlich zulässige Berichterstattung über ein Tagesereignis von überragendem öffentlichen Nachrichteninteresse war. Bereits das Landgericht Köln hatte mit dieser Begründung einen entsprechenden Verbotsantrag des ZDF bezüglich eines Interviews mit SPD-Generalsekretär Klingbeil zurückgewiesen", heißt es von einem "Bild"-Sprecher. 

Das Verbot der Übernahme von Prognosen und Hochrechnungen will man bei Bild TV noch einmal überprüfen. Die Begründung des Gerichts überzeuge das Unternehmen nicht und man prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln. Ähnlich äußerte man sich auch im November, als man mit dem ZDF stritt und das Verfahren teilweise verloren hatte - hier hat man im Nachgang tatsächlich Rechtsmittel eingelegt und Widerspruch eingereicht.

Von der ARD heißt es zum nun ergangenen Urteil: "Das Berliner Landgericht hat dem Antrag der ARD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bild TV im für uns wichtigsten Punkt stattgegeben. Die zeitgleiche Liveübernahme unserer Bekanntgabe der Prognosen und Hochrechnungen wurde für rechtswidrig erklärt. Hinter unserer Wahlberichterstattung stehen viel journalistische Erfahrung und ein großer Aufwand. Deswegen informieren sich die meisten Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl bei ARD und ZDF aus erster Hand. In einer Live-Sendung zur Bundestagswahl hatte Bild TV ohne Erlaubnis wiederholt Informationen, Interviews und Ausschnitte aus Sendungen von Das Erste übernommen und in die eigene Sendung integriert. Zuvor hatte bereits das LG Köln in einem Verfahren des ZDF gegen Bild TV die Übernahme der gemeinsam von ARD und ZDF produzierten Berliner Runde für unzulässig gehalten."

"Bild" hatte am Wahlabend Teile der "Berliner Runde" übernommen sowie um 18 Uhr zunächst parallel die ersten Prognosen von ARD und ZDF in einem Splitscreen eingeblendet und kommentiert. Und auch schon Wochen davor hatte sich Bild ins ARD-Programm eingeklinkt, um im Anschluss an das öffentlich-rechtliche TV-Triell eine bei "Anne Will" präsentierte Blitzumfrage zu übernehmen. Erst vor rund einer Woche wurde zudem bekannt, dass Bild TV auch im Clinch mit dem WDR lag. So soll der Sender der Boulevardzeitung bereits im Mai ungenehmigt Material vom WDR-Europaforum übernommen haben. Die "SZ" berichtet, dass Springer eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Ein Sprecher des Landgerichts Berlin bestätigte das gegenüber der "SZ".