Heinz Fischer-Heidlberger © Marco Urban / KEF Heinz Fischer-Heidlberger
Der Chef der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in einem Interview mit der "FAZ" angekündigt, dass es im Zwischenbericht 2022 wohl keine Empfehlung für einen höheren Rundfunkbeitrag geben wird. Noch gebe es hier zwar keine finale Entscheidung, "aber die genann­ten Themen geben derzeit keine Veran­las­sung, eine neue Beitrags­emp­feh­lung auszu­spre­chen", erklärte Heinz Fischer-Heidlberger.

Hintergrund der Aussage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Rundfunkbeitrag steigen ließ. Seit August beträgt dieser 18,36 Euro, zuvor hatte Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert. Eine Kompensation für die ersten sieben Monate des Jahres gibt es nicht - weshalb es vom Verfassungsgericht hieß, den Anstalten stünde eine solche Kompensation zu. Er sehe aus dem Urteil aber keinen Handlungsbedarf für die KEF, so Fischer-Heidlberger. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei bis Ende 2024 gesichert. Eine Tendenz hinsichtlich einer möglichen Kompensation könne im Zwischenbericht angedeutet werden, grundsätzlich müsse das Thema aber "sorgfältig geprüft" werden. 

Grundsätzlich gehe die KEF aus dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gestärkt hervor, sagt der Chef der Kommission. "Die Verfassungsrichter haben deutlich gemacht, dass die Bedarfs­prü­fung und -fest­stel­lung von maßgeb­li­chem Gewicht für die Länder sind und eine Abwei­chung nur in Ausnah­me­fäl­len und nur in der Gemein­schaft aller Länder möglich ist". Zudem habe das Gericht die beiden Felder der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag abgegrenzt. "Der Auftrag ist eine Ange­le­gen­heit der Länder, aber auf dem Feld der Finanz­be­darfs­er­mitt­lung und -fest­set­zung hat die Medi­en­po­li­tik nichts verlo­ren."

Die Bundesländer sieht der KEF-Chef derweil unter Zeitdruck, wenn der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen geändert werden soll. "Für die Länder besteht immer nur ein begrenz­tes Zeit­fens­ter, den Auftrag zu verän­dern, damit er für die Beitrags­fest­set­zung rele­vant ist". Die Novellierung müsse vor der Bedarfs­an­mel­dung der Sender erfol­gen - und die nächste Anmeldung erfolgt im Frühjahr 2023. 

Heinz Fischer-Heidlberger geht unter Berücksichtigung des aktuell vorliegenden Entwurfs der Auftrags-Neudefinition nicht davon aus, dass dies zu Einsparungen führen wird. "Eher im Gegenteil wird die Flexi­bi­li­sie­rung des Auftrags ohne Berück­sich­ti­gung der Verbrei­tungs­kos­ten den Aufwand lang­fris­tig sogar erhö­hen", so der KEF-Chef. Als Fischer-Heidlberger, der im Januar 2022 aus dem Amt scheidet, von der "FAZ" gefragt wird, wo er selbst sparen würde, wenn er ein ARD-Intendant wäre, erklärt der KEF-Chef, dass "ein einzelner ARD-Intendant heute relativ wenig ausrichten" kann. Noch mehr Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit sieht Fischer-Heidlberger bei "moder­nen Tech­no­lo­gi­en, der Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung oder digi­ta­len Verbrei­tungs­we­gen".