Jenke von Wilmsdorf © ProSieben/Bene Müller
Seit der vergangenen Woche ist Jenke von Wilmsdorff mit seinem neuen ProSieben-Format "Jenke. Crime." zu sehen. Und auch ein Podcast mit ihm ist inzwischen gestartet: Dieser hört auf den Namen "Jenke. Extreme Momente" und erscheint jeden Mittwoch. Die Produktion übernimmt die Deutsche Produktionsunion in Zusammenarbeit mit Starwatch. Als Co-Host fungiert Jan Kreutz. In der jüngst erschienen Episode knüpft Jenke von Wilmsdorff an "Jenke. Crime." an und spricht mit dem Profiler Axel Petermann unter anderem. über die Frage, ob möglicherweise in jedem Menschen ein Mörder steckt. Petermann selbst wird darüber hinaus auch in der vierten Podcast-Folge zu Gast sein - kurz nach der Ausstrahlung des Staffel-Finals der Crime-Doku bei ProSieben.

FYEO © ProSiebenSat.1
Die von ProSiebenSat.1 betriebene Audio-Plattform FYEO kooperiert mit dem Digital-Vertrieb Zebralution und kann dadurch sein Angebot mal eben verfünffachen. Ab sofort können Abonennten des Dienstes zum Festpreis unter mehr als 200 Hörbüchern wählen. "Dieses neue Angebot macht FYEO noch attraktiver für Audio-Fans - und FYEO zum perfekten Begleiter, wenn man in der kommenden Urlaubssaison faul in der Sonne am Strand oder am heimischen Baggersee liegt", so Luca Hirschfeld, Head of FYEO. Und Nils Hollmann, Managing Director Audiobook von Zebralution, ergänzt: "Wir freuen uns sehr, mit einer tollen Auswahl an Hörbüchern und Hörspielen von unseren Verlagen das attraktive Premium-Audio-Angebot von FYEO noch vielseitiger zu gestalten. Mit FYEO haben wir einen Partner gefunden, der sowohl unsere 'All Audio'-Vision als auch unsere Bereitschaft neue Wege zu gehen teilt."

Radio Energy © Radio Energy
Der französische Medienkonzern NRJ kommt mit seinem Jugendradio Energy nach Nordrhein-Westfalen und wird hier künftig ein eigenes Programm über DAB+ und IP ausstrahlen. "Wir werden den jungen Hörerinnen und Hörern ein lokal verankertes Jugendradio präsentieren und sie hoffentlich damit begeistern", so Olaf Hopp, CEO von Energy Deutschland. "Zudem werden wir natürlich, sobald dies wieder möglich ist, unsere beliebten Konzerte wie die Energy Live Session in verschiedenen Städten in NRW veranstalten." Der genaue Starttermin und der Sitz der neuen Sendestudios sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Ebenfalls eine landesweite Zulassung erhalten nach einer Entscheidung der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW die Sender Mydio von Radio NRW, Radio Teddy NRW, Sportradio NRW, Schlager Radio, Mega Schlager NRW, Radio Paradiso und diie beiden von Studio Gong verantwotrten Kanäle Kulthitradio.rw und Charthitradio.nrw. Die sechs weiteren Programme, die für eine Verbreitung über DAB+ in NRW geplant sind, sind: Radio Germany One, Domradio, Radio Bollerwagen sowie jeweils ein Angebot von Antenne Bayern, Teutocast und Kiss FM.

LfM © LfM
Zuvor hatte die Landesanstalt für Medien NRW der audio.digital NRW GmbH die gesamten Übertragungskapazitäten auf der landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für den Betrieb einer Plattform zugewiesen. LfM-Direktor Tobias Schmid zeigte sich mit der Vergabe-Entscheidung zufrieden: "Wann sind sich heutzutage bei diesem Thema schon einmal alle einig? Sehr selten. Mit der Entscheidung zur Vergabe der verfügbaren DAB+-Kapazitäten ist jedoch genau das gelungen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit, mit denen wir diesen bisher einmaligen Erfolg der gemeinsamen Verständigung und zugleich maximalen Beteiligung von Antragstellenden ermöglichen konnten." Und Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission, kommentierte: "Die Entscheidung zur Vergabe der DAB+-Kapazitäten stellt einen Gewinn für alle dar - für die Antragstellenden, für die Radiolandschaft und für die Bürgerinnen und Bürger in NRW. Besonders erfreulich ist, dass mit der Zuweisungsentscheidung zugunsten der Plattformbetreiberin mit einer schnellen Aufnahme des Sendebetriebs und damit einer Vielfaltssteigerung in NRW gerechnet werden kann." Grundlage der Zuweisung ist eine zwischen allen Antragstellerinnen und -stellern des Zuweisungsverfahrens gefundene Verständigung. Diese sieht vor, dass alle zwölf antragstellenden Hörfunkveranstalter mit ihren dreizehn Programmen auf der Plattform berücksichtigt werden.