Dass die öffentlich-rechtlichen Sender Ende letzten Jahres mit ihrem Eilantrag gegen die Nicht-Ratifizierung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt gescheitert sind, begründete das Bundesverfassungsgericht unter anderem damit, dass die Sender die besondere Eile nicht dargelegt hätten - etwa dadurch, dass man konkret unmittelbar drohende Einschnitte ins Programm benannt hätte. Zumindest das ZDF kündigte nun an, dass man zumindest dieses Jahr wohl trotz der ausbleibenden Mehreinnahmen tatsächlich noch weitgehend ohne für den Zuschauer merkliche Programmeinschnitte überbrücken könnte.

Bewerkstelligen will das ZDF das durch den Einsatz von Rücklagen, nicht näher benannte Einsparungen und die Verschiebung von Investitionen. ZDF-Intendant Thomas Bellut will eine Beschneidung von Aufträgen für die Produktionswirtschaft - was ja die konkrete Folge der Einsparungen im Programm wären - vor allem mit Blick auf die momentan Corona-bedingt angespannte Lage vermeiden. "Gerade in der Corona-Krise halte ich es für meine Pflicht, die mittelständisch geprägte deutsche Produzentenlandschaft und die Kreativen weiterhin zu unterstützen und das Programm jedenfalls solange wie möglich nicht einzuschränken. Klar ist aber auch, dass ein längeres Ausbleiben der Beitragserhöhung schwerwiegende Folgen hätte", so Bellut

Die Sender setzen weiterhin darauf, dass sie mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben werden - und tatsächlich stehen die Chancen nicht schlecht. "Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich", hieß es schon in der Ablehung des Eilantrags. In früheren Urteilen hat das Gericht jedenfalls entschieden, dass ARD und ZDF eine ausreichende Finanzierung zusteht und die Politik diese von einem unabhängigen Gremium ermittelte Summe und die daraus errechnete Beitragshöhe nicht einfach so kürzen darf. Unklar ist aber bislang, wann es zur Verhandlung und einem Urteil kommen wird. Und falls das Urteil im Sinne der Sender ausfällt ist auch ungewiss, wie die Erhöhung dann umgesetzt werden könnte. Tatsächlich heißt es im Staatsvertrag zur Beitragserhöhung, dass dieser bei nicht rechtzeitiger Ratifizierung "gegenstandslos" werde - und diese Frist ist ja bekanntlich verstrichen. Turnusgemäß legt die KEF erst im Lauf des Jahres 2022 einen Zwischenbericht vor, in der eine neue Beitragshöhe empfohlen werden könnte.

Schon im Jahr 2022 aber könnte das ZDF nach eigener Aussage die fehlenden Einnahmen von jährlich 150 Millionen Euro nicht mehr abfedern. Etwa 75 Prozent davon könne man nur durch "Reduzierungen im Programm" einsparen. Betroffen wären dann vor allem fiktionale Auftragsproduktionen. Das ZDF weist auf die drohenden "erheblichen Auswirkungen auf die Lage der Produktionswirtschaft und der Kreativschaffenden" hin. Auch bei den Partnerkanälen und der ZDFmediathek müsse es dann spürbare Einschnitte geben, was Auswirkungen auf die Qualität des Programms und die Wettbewerbsfähigkeit des ZDF haben werde, so der Sender in einer Mitteilung.