Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redaktionsausschüsse (AGRA) hat Kritik an dem neuen MDR-Staatsvertrag geübt, der zum 1. Juni in Kraft treten soll. Von den Ministerpräsidenten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist er bereits unterschrieben worden, jetzt müssen noch alle Landesparlamente zustimmen. Doch schon seit einigen Tagen kommt Gegenwind. So hält der MDR selbst den Vertrag teilweise für verfassungswidrig (DWDL.de berichtete). 

Die AGRA kritisiert nun, dass es für die Politik die Möglichkeit gebe, "durch die 'Hintertür'" Einfluss auf den Sender zu nehmen. Das vertrage sich allerdings nicht mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit. Die Redakteure schließen sich damit einer Warnung des MDR-Beirats der Intendantin an. Dieser Beirat hatte bereits vor einigen Tagen das gleiche kritisiert. Konkret geht es einerseits darum, dass die Anzahl an Rundfunkratsmitgliedern von 43 auf 50 erhöht wird, um den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Anzahl der Vertreter von politischer Parteien soll unverändert bleiben, weiterhin sollen zudem drei Vertreter aus den Regierungen der Bundesländer kommen. Der Beirat kritisiert, dass bei Sendern wie dem NDR und dem SWR gar keine Vertreter der jeweiligen Landesregierungen in den Rundfunkräten vertreten seien. 

Zusätzlich erhalten die Regierungen der drei Bundesländer die Möglichkeit, je einen Vertreter als "Rechtsaufsicht" zu den Sitzungen von Verwaltungsrat und Rundfunkrat zu entsenden. "Das erhöht unserer Ansicht nach den Einfluss der Staatskanzleien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk quasi durch die Hintertür", so der Beirat von MDR-Intendantin Karola Wille. 

Die AGRA kritisiert jetzt außerdem noch, dass in dem geplanten Staatsvertrag keine Regelungen für die Errichtung einer Redakteursvertretung vorgesehen sind. Diese seien aber ein "Garant für die innere Pressefreiheit und die Unabhängigkeit von politischem Einfluss", so die Redakteure. Die gesetzlich verankerte Redaktionsvertretung würde allerdings nicht nur beim MDR fehlen, so gibt es sie auch beim BR und dem ZDF nicht. 

Kritisiert wird außerdem, dass freie Mitarbeiter weiterhin nicht durch den Personalrat vertreten sind, sie können sich nur in den weitgehend rechtlosen Freienvertretungen organisieren. "Diese Regelung trifft vor allem journalistisch tätige Kolleg*innen und entspricht nicht den Grundsätzen einer modernen Arbeitnehmervertretung, weil sie diese Kolleg*innen nicht ausreichend schützt", so die Redakteure, die sich damit auf die Seite des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) stellen. Laut DJV sei eine entsprechende Änderung am MDR-Staatsvertrag kurzfristig erfolgt. "Statt den arbeitnehmerähnlichen Freien beim MDR endlich eine effektive Mitbestimmung zu garantieren, sollen Sie weiterhin aus den Personalräten ausgeschlossen bleiben", sagt der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Beim DJV spricht man von einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen festen und freien Mitarbeitern."

Inwiefern die Kritik zu Änderungen am MDR-Staatsvertrag führen wird, bleibt unterdessen unklar. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag, Andreas Nowak, erklärte zuletzt, dass es das verfassungsmäßige Recht des Gesetzgebers sei, die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ordnen. Der MDR täte gut daran, dieses Gestaltungsrecht ernst zu nehmen.