Spätestens 2018 ist durch den "Kontrakt 18" deutlich geworden, dass die Drehbuchautorinnen und -autoren dieses Landes mehr Mitspracherecht und kreative Kontrolle in ihrem Beruf fordern. Der Gesprächsprozess, der damals entstanden ist, hält bis heute an. In diesem Zuge haben sich auch die ARD und ARD Degeto mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage (VDB) zusammengesetzt, um weitere Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Autoren und Sendern einzuleiten. Nun gibt es gemeinsame Leitlinien, Prämien für das vergangene Jahr und obendrauf eine Sonderregelung für Zahlungen in der Corona-Krise.

Die neuen Leitlinien gelten bei ARD und ARD Degeto bereits seit Anfang des Jahres. Ziel dieser ist es, Autoren im gesamten Filmherstellungsprozess stärker miteinzubeziehen, "um die Qualität und Zuschauerakzeptanz von Filmen und Serien weiter voranzubringen". Durchgeführt wird dieser Grundsatz auf der Prämisse, dass eine kreative Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten auf Augenhöhe möglich ist. Entwickelt wurden die Leitlinien in enger Abstimmung neben den beiden Verbänden auch mit der Produzentenallianz und der Initiative "Kontrakt 18". ARD und ARD Degeto betonen zudem, dass sie sich für die Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes und für die Gleichbehandlung unabhängig des Geschlechts der Autoren einsetzen.

VDD-Vorstand Peter Henning sagt: "Mit den Leitlinien zeigen Sender und Produzenten, dass sie die Drehbuchautor*innen als Entwicklungsmotor für ein konkurrenzfähiges fiktionales Fernsehen in Deutschland stärken wollen. Die entschiedene Bereitschaft, die Folgen der Corona-Krise abzufedern, um das kreative Potential der Drehbuchautor*innen zu erhalten, zeigt, dass durch den regelmäßigem Austausch in den Verhandlungen und in den Autoren-Werkstätten eine Partnerschaft entsteht, die von dem Willen geprägt ist, die bestmöglichen Bedingungen für den gemeinsamen Erfolg zu schaffen."

Inmitten der Corona-Pandemie wurde auch eine befristete Anpassung der Regularien zu Auszahlungen von Drehstartarten festgelegt. Die ungewisse Lage soll nicht dafür sorgen, dass die Zahlungsströme zu den Autoren unterbrochen werden. Stattdessen soll vereinbartes Honorar "möglichst schnell" auf dem Konto landen. Zu diesem Zweck wird bei bereits beauftragten Produktionen die Auszahlung der üblicherweise hohen Schlussrate durch ARD und ARD Degeto vorgezogen, sofern der Drehstart durch das Coronavirus verschoben werden musste. Diese Regelung gilt für alle Projekte, bei denen der Produktionsvertrag bis zum 30. September 2020 geschlossen wird.

"Ich bin sehr zufrieden, dass wir uns nach den kürzlich in Kraft getretenen gemeinsamen Vergütungsregeln so schnell auf die Leitlinien und angesichts der Corona-Krise auf eine Anpassung der Auszahlungen verständigen konnten", so NDR-Justitiar Michael Kühn. "Das Ergebnis zeigt, dass sich die konstruktive Zusammenarbeit mit den Drehbuchverbänden bewährt."

Zudem haben sich ARD und ARD Degeto in den gemeinsamen Vergütungsregeln dazu verpflichtet, ein Entwicklungshonorar in Hohe von 300.000 Euro zu vergeben. Das Budget soll in insgesamt zehn Drehbücher in der Kategorie Spielfilme fließen, die 2019 aufgrund von qualitativ hochwertiger Autorenleistungen entstanden sind. Die Gewinner wurden nun festgelegt und werden in Kürze benachrichtigt. Das gleiche Verfahren wird auch 2020 stattfinden.