Zuletzt hat es mehrere Meldungen über diverse Gerichtsentscheide in Sachen Wahlwerbung gegeben. Mal hieß es, TV-Sender und Radiostationen müssten NPD-Spots nicht ausstrahlen, mal war es anders herum. Zumindest in einem Fall gibt es nun Klarheit. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das ein NPD-Spot im Programm des Ersten ausgestrahlt werden muss. Die Richter gaben damit einem Eilantrag der Partei statt.

Damit entschieden die Verfassungsrichter auch anders als die Vorinstanzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte dem zuständigen RBB noch am Montag Recht gegeben. Die Richter dort sahen in dem Spot Volksverhetzung, das Verfassungsgericht sieht das anders. "Maßgeblich für die Beurteilung des Wahlwerbespots ist allein dieser selbst, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die seinen Hintergrund bildet", heißt es aus Karlsruhe.

Ende April hatte sich das ZDF noch erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ausstrahlung eines NPD-Spots gewehrt. In dem Spot wurde behauptet, Deutsche würden "seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner". Der neue Spot beginnt mit der Behauptung, dass Deutsche wegen der "unkontrollierten Massenzuwanderung" seit 2015 "fast täglich zu Opfern" würden. Außerdem wird die Einrichtung von "Schutzzonen" in Aussicht gestellt.

Der RBB hat angekündigt, sich an die Entscheidung zu halten, der Spot wird also ausgestrahlt. Gleichzeitig betont der Sender, dass man sich in beim rechtsstaatlichen Verfahren bei der Prüfung von Wahlwerbung bestätigt sehe. "Wir sind verpflichtet, alle eingereichten Wahlwerbespots zu prüfen, ob sie schwerwiegende und offensichtliche Gesetzesverstöße enthalten, insbesondere des Strafrechts. Ist das der Fall, müssen wir den Film zurückweisen. Bei diesem Spot der NPD sind uns zwei Gerichte in unserer Auffassung gefolgt, dass der Film volksherhetzend ist", sagt RBB-Sprecher Justus Demmer. "Das Bundesverfassungsgericht führt nun im Gegensatz zu den beiden Vorinstanzen aus, der Spot sei nicht ‘evident’ und mit ‘hinreichender Gewissheit’ volksverhetzend. Damit ist ein klares und transparentes, rechtsstaatliches Verfahren abgeschlossen. In der Konsequenz müssen wir den Spot im Ersten ausstrahlen, das wird auch geschehen."