Im November 2018 hat es so ausgesehen, als würde der jahrelange Rechtsstreit zwischen der LMK und Sat.1 nun endlich zu einem Ende kommen. Damals urteilte das OVG Schleswig, dass die bestehende TV-Lizenz von Sat.1, ausgegeben durch die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), rechtens ist. Die Richter bestätigten damals ein Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig, das bereits vor mehr als fünf Jahren so entschieden hatte. Doch die LMK, bei der Sat.1 ursprünglich mal lizenziert war, will auch das neueste Urteil nicht hinnehmen und hat nun angekündigt, in Revision zu gehen.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wird sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Laut der Zeitung argumentiert die LMK, dass eine Revision unerlässlich sei, weil sonst die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1 vor dem Aus stünden. Genau das wäre für die Verantwortlichen im Sender wohl ein großer Segen, holen die entsprechenden Sendungen doch meist nur schlechte Quoten.

Die Vergabe der Drittsendezeiten war 2012 auch der Grund, weshalb Sat.1 zur MA HSH wechselte. Möglich wurde das damals, weil der neue Antrag von der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH kam und die Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH ihre damalige LMK-Zulassung zurückgab. MA HSH-Direktor Thomas Fuchs erklärte im November, dass er hoffe, dass nun Rechtsfrieden eintreten könne. Dass die LMK nun in Revision geht, bedauert er. "Ich finde die Entscheidung der LMK bedauerlich, da aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig eine gute Grundlage für Rechtsfrieden gegeben wäre", so Fuchs gegenüber der "Süddeutschen Zeitung".

Und auch bei Sat.1 ist man nicht glücklich darüber, dass die Auseinandersetzung nun fortgesetzt wird. Ein Sendersprecher erklärt gegenüber der Zeitung: "Wir hätten uns gefreut, wenn wir uns wieder ausschließlich auf gute Unterhaltung konzentrieren könnten, machen uns aber in der Sache keinerlei Sorgen, dass auch das Bundesverwaltungsgericht unseren Weg als rechtmäßig bestätigt."

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