Am heutigen Dienstag hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein Prozess stattgefunden, dessen Ursprung im Jahr 2016 liegt. Jan Böhmermann hatte damals sein Schmähgedicht vorgetragen und Angela Merkel bezeichnete das wenig später als "bewusst verletzend". Merkel habe den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt und eine "juristische Bewertung" vorgenommen, hieß es von Böhmermanns Anwalt bereits 2017. Nun ist der Satiriker vor dem Verwaltungsgericht allerdings gescheitert.

Die Richter wiesen eine entsprechende Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ab. Merkel bzw. deren Sprecher Steffen Seibert durften damit im April 2016 mitteilen, dass die Bundeskanzlerin und der türkische Ministerpräsident darin übereingestimmt hätten, dass das Schmähgedicht, das sich gegen den türkischen Präsidenten Erdogan richtete, "bewusst verletzend" sei. Der Fall sorgte für eine diplomatische Krise und hatte auch für Böhmermann weitreichende Konsequenzen. Er stand einige Zeit unter Polizeischutz und war zudem einige Wochen nicht auf Sendung.

Grund für die Abweisung der Klage ist die Tatsache, dass eine Wiederholung der beanstandeten Worte nicht zu erwarten sei. Tatsächlich ruderte Merkel bereits wenige Tage nach ihrer Aussage zurück und erklärte, sich darüber zu ärgern. Auf diese Weise sei nämlich der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle. "Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler", so die Bundeskanzlerin. Auch im jetzigen Verfahren unterstrichen die Merkel-Anwälte noch einmal, dass es nicht zu einer Wiederholung kommen werde.

Doch die Merkel-Seite pocht auch weiterhin darauf, dass die Aussagen nicht rechtswidrig gewesen seien - ungeachtet der möglichen (Nicht)Wiederholung. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an staatliche Kommunikation seien gewahrt und das Sachlichkeitsgebot sei nicht verletzt worden. Die Äußerung würde keine strafrechtliche Vorverurteilung darstellen, sondern sei ein vertretbares und allein auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil. Interessant in diesem Zusammenhang ist noch die Tatsache, dass Merkel vor ihrer Äußerung offenbar gar nicht das komplette Gedicht kannte. 2017 wurde bekannt, dass Merkel sich nur auf einen Auszug in der "Bild" bezog - dort waren allerdings nicht alle Passagen zu lesen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist womöglich aber noch nicht das Ende des Rechtsstreits zwischen Böhmermann und Merkel. Beide Seiten können Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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