Eineinhalb Jahre haben die ARD und der Verband der deutschen Drehbuchautoren VDD sowie der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage VDB (für verlagsgebundene Autoren) verhandelt, nun hat man sich auf neue Vergütungsregeln für Autoren von Fernsehfilmen geeinigt. Bislang waren Einmalzahlungen und Wiederholungshonorare für weitere TV-Ausstrahlungen üblich, künftig gibt es eine Kombination aus Basis- und Nachvergütung.

Diese neue Regeln treten rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft und gelten für alle von der ARD und der Degeto beauftragte Produktionen. Der neue Nachvergütungsanspruch findet zudem auf alle Fernsehfilm-Produktionen Anwendung, für die eine Buy-Out-Vergütung vereinbart war und deren Erstausstrahlung ab dem 1. Januar 2008 erfolgt ist. Autoren von seriellen Produktionen profitieren von den neuen Regelungen zunächst nicht.

Genaue Zahlen nennt die ARD in ihrer Mitteilung nicht, die vereinbarten Basisvergütungen seien aber Mindesthonorare, die "deutlich über der bislang als Buy-Out-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung liegen" sollen. Neu ist, dass Drehbuchautorinnen und -autoren ein Erlösbeteiligungsanspruch bei der kommerziellen Auswertung eingeräumt wird. Hinzu kommt zudem der Einstieg in eine nutzungsbezogene Online-Vergütung.

Michael Kühn, der für die ARD die Verhandlungen geführt hat, sagt: "Ich bin beiden Verbänden für die konstruktiven und fairen Verhandlungen dankbar. Gemeinsam werden wir in zwei Jahren evaluieren, ob es mit dem Modell zu der beabsichtigten Besserstellung der Autoren kommt und nötigenfalls Anpassungen vornehmen." Kühn lud andere Urheberverbände ein, sich dem Modell anzuschließen.

Peter Henning, Verhandlungsführer des VDD: "Die angemessene Vergütung der Autorinnen und Autoren ist die Grundlage für die Zukunft der deutschen Fernsehfiktion. Diese Vereinbarung ist ein Schritt zur Sicherung der Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im Hinblick auf neue Player am Markt. Wir setzen auch zukünftig auf den regelmäßigen Austausch mit der ARD und auf die Fortführung der konstruktiven Verhandlungen in Bezug auf die Serien- und Kinderformate."

Jan Ehrhardt, Verhandlungsführer des VDB: "Wir begrüßen es, dass eine Vereinbarung gefunden werden konnte, die die besonderen Gegebenheiten bei verlagsgebundenen Drehbuchautoren berücksichtigt und die es durch ihre Offenheit ermöglicht, auch weitere Fragen sachgerecht einvernehmlich zu regeln. Wichtig war uns insbesondere die Verankerung einer ständigen begleitenden Überprüfung, ob die Vereinbarung den Vorstellungen beider Seiten in der Praxis entspricht."