Im jahrelangen Streit zwischen Sat.1 und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) sowie der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) zeichnet sich ein Ende ab. Nun hat das OVG Schleswig entschieden, dass die bestehende TV-Lizenz von Sat.1, ausgegeben durch die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), rechtens ist. Bereits vor mehr als fünf Jahren hatte das auch schon das Verwaltungsgericht Schleswig so entschieden (DWDL.de berichtete).

LMK, LPR und ein Regionalfernsehveranstalter wollten das damalige Urteil aber nicht akzeptieren und gingen vor das OVG. Dort fand am Donnerstag eine mehrstündige, mündliche Verhandlung statt - infolge dessen sich Sat.1 und die MA HSH mit ihrer Argumentation durchsetzen konnten. Hintergrund: Weil sich Sat.1 über die Vergabe der Drittsendezeiten ärgerte, wechselte man 2012 von der LMK zur MA HSH. Möglich wurde das, weil der neue Antrag von der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH kam und die Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH ihre damalige LMK-Zulassung zurückgab.

Konkret hat das OVG nun entschieden, dass die Neuzulassung bei der MA HSH rechtmäßig ist, die LMK sei dadurch nicht in ihren Rechten verletzt worden. "Hier steht die medienpolitisch gewollte Einheitlichkeit der Aufsicht über privaten Rundfunk in ihrer Grundsätzlichkeit auf dem Prüfstand", erklärte die damalige LMK-Direktorin Renate Pepper 2013. Inzwischen wird die Aufsichtsbehörde von Marc Jan Eumann geleitet. Die LPR wollte geltend machen, durch die neue Zulassung im Verfahren für die Zulassung von Regionalfenstern eingeschränkt zu sein. Hier verneinte das OVG bereits die Klagebefugnis. Einzig und allein der Regionalfensterveranstalter TV IIIa konnte einen kleinen Erfolg für sich verbuchen: Hier entschieden die Richter, dass der Anspruch auf das Regionalfensterprogramm nicht verfällt, nur weil Sat.1 nun bei der MA HSH lizenziert ist. Das Programm sei an den Sender gebunden. Sowohl die LMK als auch der Regionalfernsehveranstalter können nun noch Revision einlegen.

Bei ProSiebenSat.1 dürfte die Entscheidung für Erleichterung und entsprechende Planungssicherheit sorgen. Die Sprecherin der deutschen Sendergruppe sagt gegenüber DWDL.de: "Wir freuen uns, dass mit dem Oberverwaltungsgericht Schleswig auch die zweite Instanz die Rechtmäßigkeit der Zulassung der ProSiebenSat.1 TV Deutschland zur Veranstaltung des Programms Sat.1 klargestellt hat." Für weitere Fragen wolle man nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. MA HSH-Direktor Thomas Fuchs begrüßt das Urteil des OVG Schleswig und sagt: "Ich hoffe, dass auf der Basis dieses Urteils jetzt insgesamt Rechtsfrieden eintreten kann."