Nach dem EU-Parlament hat nun auch der EU-Ministerrat die neuen Regeln für audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Diese sollen unter anderem einen besseren Schutz von Minderjährigen vor Gewalt und Hass gewährleisten. Die neue Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVDM) gilt wie bisher für Rundfunkanstalten, wird aber auf Video-On-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube, Facebook und Videoplattformen mit Live-Streaming ausgeweitet.

Daneben sieht die Regelung vor, dass Video-on-Demand-Plattformen künftig mindestens 30 Prozent europäische Inhalte in ihren Katalogen anbieten müssen. Im Mittelpunkt der Änderungen steht allerdings vor allem eine Liberalisierung der Werbezeiten. Klassische Fernsehsender sollen künftig zwischen 6 und 18 sowie zwischen 18 und Mitternacht 20 Prozent des Programms für Werbung nutzen dürfen. Statt wie bisher maximal zwölf Minuten pro Stunde dürfen die Sender nun am Abend 72 Minuten Werbung frei nach ihren Wünschen verteilen - allerdings ist eine Unterbrechung höchstens alle 30 Minuten erlaubt.

Schon im Sommer hatten die Vertreter der großen deutschen TV-Vermarkter betont, bei der künftigen Ausgestaltung ihrer Werbeblöcke Augenmaß walten lassen zu wollen (DWDL.de berichtete). Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft nahm die neue AVMD-Richtlinie am Dienstag positiv auf. "Wir appellieren an die Bundesländer, die Entscheidung der EU-Institutionen gegen neue gesetzliche Werbeverbote im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu berücksichtigen und sich in gesetzgeberischer Zurückhaltung zu üben", sagte der ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina.

Die Stärkung von Maßnahmen der Werbeselbstregulierung sei "der richtige Weg, um in einem dynamischen Wirtschaftsumfeld (...) eine schnelle, effektive und flexible Reaktion auf aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen", teilte der Verband mit. Nach dem Inkrafttreten der AVMD-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

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