Der Springer-Konzern kommt um die Zahlung von weiteren 235.000 Euro an Jörg Kachelmann nicht herum. Wie das NDR-Medienmagazin "Zapp" berichtet, hat der Bundesgerichtshof nun eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des OLG Köln aus dem Jahr 2016 zurückgewiesen. Damit wird das Urteil nun rechtskräftig. Konkret ging es in der Entscheidung nun um den Teil des Urteils, der die Berichterstattung bei "Bild.de" über den Fall Kachelmann betrifft. Schon im April war eine ähnliche Beschwerde, die die Print-Berichterstattung betraf, zurückgewiesen worden. Insgesamt beläuft sich die Summe aus Entschädigung, Schadensersatz und Zinsen auf rund 530.000 Euro.

Kachelmann kommentierte das Urteil gegenüber "Zapp" mit den Worten: "Damit werden meine juristische Ziele vollständig erreicht. Die Falschbeschuldigerin wurde für ihre Taten rechtskräftig verurteilt durch das OLG Frankfurt am Main. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim gezwungen, keine Lügen mehr zu verbreiten. Und nun das Urteil gegen Springer. Der Schmuddelverlag zahlt das zwar alles aus der Portokasse, dennoch ist das Urteil wichtig, weil deutlich wird, dass sich ‚Bild‘ entgegen deren Eigenwahrnehmung nicht außerhalb der Zuständigkeit der deutschen Justiz befindet." Sein Anwalt Ralf Höcker sagte: "Es ging uns nicht um einen Schmerzensgeldrekord, sondern um Genugtuung für unzählige Lügen, Vorverurteilungen und Verletzungen der Intim- und Privatsphäre unseres Mandanten."

Springer ließ mitteilen, dass man die Entscheidung für falsch und "der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsreiheit nciht angemessen" halte und daher eine Verfassungsbeschwerde prüfe. Eine solcher Schritt hätte aber keine aufschiebende Wirkung, was die Zahlung an Kachelmann angeht.