Eine "neue Masche von Kinderschändern" wollte RTL in einem "Punkt 12"-Beitrag Mitte Juni aufdecken - und schoss dabei übers Ziel hinaus. Der Mann, den RTL in dem Beitrag verdächtigte, ein mutmaßlicher Kinderschänder zu sein, war gar nicht der Gesuchte, wie sich wenig später herausstellte, nachdem dieser sich bei der Polizei gemeldet hatte. Besonders problematisch daran: Der Mann war zumindest für Personen aus seinem Umfeld durchaus identifizierbar. RTL handelte sich dafür nun eine Beanstandung durch die Medienhüter der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten) ein.

Die ZAK wirft RTL einen Verstoß gegen journalistische Grundsätze vor, weil der verdeckt gefilmte Mann in dem Beitrag nicht ausreichend verpixelt dargestellt worden war. Zwar war sei seine obere Körperhälfte nicht zu erkennen, seine kurze blaue Hose mit einem weißen Aufdruck auf dem linken Bein, die Schuhe und seine Statur waren jedoch nicht unkenntlich gemacht worden. Bei der Verfolgung des Mannes wurde zudem die Eingangstür eines Hauses gezeigt. Zwar war immerhin die Klingelleiste verpixelt worden war, Anwohner konnten aber sehr wohl erkennen, um welches Haus es sich handelte. "In Folge der unzureichenden Verpixelung wurde der gefilmte Mann von Personen aus seinem direkten sowie erweiterten Umfeld erkannt", hält die ZAK fest.

Auch wenn über das Verhalten von Personen mit pädophilen Neigungen im Internet und insbesondere über die Art und Weise, wie diese Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen, ein Berichterstattungsinteresse bestehe, entbinde das RTL nicht davon, gerade bei diesem sensiblen Thema, die Persönlichkeitsrechte von gezeigten Personen zu wahren, heißt es in einer Mitteilung der ZAK. Diese Berichterstattung von RTL verletzte daher die anerkannten journalistischen Grundsätze, wonach eine gebotene Anonymisierung auch wirksam sein muss (Ziffer 8 Pressekodex).

Bei RTL heißt es auf Anfrage, dass man nun zunächst die schriftliche Begründung der Beanstandung abwarte, man sei aber "überzeugt, unserer journalistischen Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachgekommen zu sein". Der Sender betonte zudem die "große Bedeutung investigativer Recherche", die gerade bei schwer zugänglichen und hoch relevanten Themen "oft das journalistisch geeignetste Mittel" sei. An investigativer Recherche im Allgemeinen störte sich die ZAK allerdings auch gar nicht, sondern an einer unzureichenden Verpixelung.

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