Das Bundeskartellamt hat gegen die DuMont Mediengruppe, eine verantwortliche Person und einen Rechtsanwalt Geldbußen in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, eine verbotene Gebietsabsprache mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger getroffen zu haben. Der Fall geht weit zurück: Bereits im Dezember 2000 sollen sich beide Verlage darauf verständigt haben, dass sich eines der beiden Unternehmen in der Region aus bestimmten Gebieten weitgehend zurückzieht.

Geschehen sei dies durch eine spürbare Ausdünnung der lokalen Berichterstattung und teilweise auch durch eine Umstellung von Boten- auf Postzustellung. Die bis ins Jahr 2016 laufende Gebietsabsprache wurde von den Unternehmen im Jahr 2005 durch gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes der DuMont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger weiter abgesichert.

Das Vorkaufsrecht sei dem Bundeskartellamt bewusst verschwiegen worden, obwohl es für die fusionskontrollrechtliche Bewertung der gegenseitigen Beteiligungen von entscheidender Bedeutung war, erklärten die Wettbewerbshüter am Dienstag. Das Verfahren war Ende vergangenen Jahres infolge eines Kronzeugenantrags der Gruppe Bonner General-Anzeiger eingeleitet worden. Aus diesem Grund muss die Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser, die kürzlich von der "Rheinischen Post" übernommen wurde, auch keine Strafe zahlen

"Zur Verschleierung der Taten wurden die verbotenen Vereinbarungen bei einem Notar in der Schweiz abgeschlossen. Durch den faktischen Rückzug von jeweils einer der konkurrierenden Zeitungen wurden die Verbreitungsgebiete untereinander aufgeteilt und der bislang untereinander bestehende Wettbewerb weitgehend vermieden", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. "Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten."

DuMont verweist indes darauf, dass das aktuelle Management keine Kenntnis von den  Sachverhalten in der Zeit zwischen 2000 und 2005 hatte. Man habe "sofort und umfassend bei der Aufklärung kooperiert", heißt es. Dies sei vom Bundeskartellamt auch beim Bußgeld berücksichtigt worden.