Netflix ist vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Klage gegen die deutsche Filmförderung abgeblitzt. Die Richter lehnten alle Punkte der Klage als unzulässig ab - ohne dabei überhaupt zu prüfen, ob sie begründet sind. Netflix will nicht in die deutsche Filmförderung einzahlen und argumentiert, man habe den Hauptsitz ja auch nicht in Deutschland. Durch eine Neuregelung, die 2014 beschlossen und 2016 von der EU-Kommission freigegeben wurde, müssen aber auch Dienste ohne Sitz in Deutschland zahlen.


Aus der Sicht von Netflix verstößt die Regelung gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU. Die Richter sahen das offenkundig anders und wiesen alle von Netflix vorgebrachten Zulässigkeitskriterien für die Klage ab. Sie argumentieren, der US-Dienst habe nicht dargelegt, dass er durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt würde oder individuell betroffen sei.

Netflix hat aber die Möglichkeit, auch weiterhin gegen die Regelung vorzugehen. Die Abgaben, die das Unternehmen an die deutsche Filmförderanstalt (FFA) zahlen muss, richten sich nach dem Umsatz des Konzerns in Deutschland. Diesen Bescheid kann Netflix anfechten - nur dann eben nicht vor dem Europäischen Gerichtshof, sondern vor deutschen Gerichten.