Illegal aufgenommenes Videomaterial darf im Fernsehen ausgestrahlt werden, wenn es ein begründetes öffentliches Interesse gibt. Das hat der BGH nun entschieden und damit dem MDR in einem jahrelangen Rechtsstreit recht gegeben. Der Sender hatte 2012 in der Reihe "ARD-Exclusiv" und in "Fakt" Aufnahmen von Tierschützern gezeigt, die diese illegal in Ökohühnerställen aufgenommen hatten. Dazu waren sie zuvor in die Ställe eingedrungen. Die Tierschützer stellten dem Sender das Filmmaterial kostenlos zur Verfügung.

In den Beiträgen ging es um die Umstände der Massenproduktion von Bio-Produkten. Gezeigt wurden unter anderem, dass Bio nicht unbedingt Massentierhaltung ausschließt. Einige der Tiere lagen federlos oder sogar tot am Boden. Das Besondere an diesem Fall: Die Betreiber der Ställe haben gegen keine Vorschriften verstoßen. So argumentierte ein Erzeugerzusammenschluss für Bioprodukte in Mecklenburg-Vorpommern dann auch, die BGH-Richter stellten sich nun aber auf die Seite des MDR und stuften das öffentliche Interesse höher ein als das Hausrecht und den Rechtsbruch durch das Eindringen in die Ställe. "Es ging um Massenproduktion bei Bioerzeugnissen und damit um ein hoch aktuelles Thema", so der Vorsitzende Richter.

Der BGH hob damit auch die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg auf, beide Gerichte hatten den Bio-Herstellern recht gegeben und den Sender zur Unterlassung verurteilt. Der MDR ging jeweils in Revision. MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi sagt nun: "Das ist ein guter Tag für die Pressefreiheit und eine Stärkung der investigativen Recherche. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat diese Auseinandersetzung bewusst bis in die höchste Instanz getragen. Denn Journalisten benötigen dringend Rechtssicherheit, wenn sie über offenkundige Missstände berichten."