Dem Gewinner der ProSieben-Erfindershow "Das Ding des Jahres" winkt Werbezeit im Wert von 2,5 Millionen Euro - und womöglich winkt ihm auch Ärger vom Finanzamt. Weil unter Steuerexperten Uneinigkeit darüber herrscht, wie es mit der Versteuerung von TV-Gewinnen zu halten ist, könnte dem Sieger im schlimmsten Fall eine Steuerschuld von mehr als einer Million Euro entstehen, rechnet die "Süddeutsche Zeitung" jetzt vor.
Die "SZ" zitiert in diesem Zusammenhang aus einem "Studiogast- / Mitwirkendenvertrag", der potenziellen Teilnehmern der Show vorgelegt worden sein soll. Darin heißt es, es könne sich "möglicherweise ergeben, dass auch das Mediavolumen als Teil der sonstigen Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz zu versteuern ist".
Ein Sprecher der Produktionsfirma Raab TV, die hinter der Show steht, erklärte gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", dass man mit dem Gewinner "selbstverständlich" alle Maßnahmen ergreifen werde, "um dieses theoretische Risiko auszuschließen". Zugleich betont man in Köln, dass die Kandidaten den Gewinn auch ausschlagen können - was letztlich aber auch für die Produktionsfirma von Stefan Raab ärgerlich wäre.
Gemäß einer sogenannten "Beteiligungsvereinbarung" hätte Raab TV nämlich einen Anspruch "auf Beteiligungen aus Erlösen aus der Herstellung, der Vermarktung, dem Vertrieb und der sonstigen Verwertung", zitiert die "SZ". Diese Vereinbarung muss nach Angaben des Sprechers allerdings erst noch verhandelt und abgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen also, dass sich der "Ding des Jahres"-Gewinner mit der durch die Show erzeugten Aufmerksamkeit begnügen wird.