Wer als freier Mitarbeiter für den Norddeutschen Rundfunk tätig ist, muss sich zum Jahreswechsel auf Änderungen in der Honorarabrechnung einstellen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in der aktuellen Ausgabe und spricht von einer "massiven Unruhe", die dadurch entsteht. Zuvor hatte das Bundesamt für Steuern das bisherige Prozedere bemängelt. Laut "Spiegel" habe die Behörde bei einer Überprüfung entdeckt, dass der NDR bislang das Überwiegensprinzip ignoriert.

Nach diesem Prinzip ist es vorgesehen, dass ein freier Mitarbeiter eindeutig eingestuft werden muss: Entweder ist er selbständig oder nicht selbständig tätig. Der NDR hat bislang jedoch von Auftrag zu Auftrag einzeln entschieden, wonach ein und derselbe Mitarbeiter mal als selbständig, mal als nicht selbständig galt. Dies ist allerdings nicht vorgesehen, hier muss eine feste Entscheidung getroffen werden. Details möchte der NDR seinen Freien laut "Spiegel" erst in der kommenden Woche verraten. Fest steht nach Angaben des Nachrichtenmagazins aber schon jetzt, dass Personen, die fortan als nicht selbständige Mitarbeiter honoriert werden, fortan Beiträge für die Sozialversicherung leisten müssen.