Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Sat.1 nun doch Drittanbietern Sendezeit anbieten und deren Formate ausstrahlen muss. Die Entscheidung der Richter ist im Eilverfahren entstanden und gilt vorläufig, bis es einen rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße gibt. Konkret heißt das, dass die zwei aus dem Programm genommenen Drittsende-Formate ab sofort wieder zu sehen sind. Bereits am kommenden Samstag, den 28. Oktober, läuft am Vorabend damit wieder das Reise-Magazin "Grenzenlos" von tellvision. Auch die "Dinner-Party" mit Marlene Lufen von Good Times kehrt auf den Sendeplatz in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch zurück, wegen des Feiertags allerdings noch nicht in der kommenden Woche.

Im August hatte Sat.1 noch mit einem Eilantrag gegen die Zulassungsentscheidung der LMK Erfolg und nahm daraufhin die beiden Sendungen aus dem Programm (DWDL.de berichtete). Vom OVG heißt es nun, dass man, "anders als in früheren Eilverfahren", keine Rechtsfehler in der Ausschreibung, der Auswahl und der Vergabe der Zulassungen erkennen könne. Darüber hinaus sei der Zuschaueranteil von ProSiebenSat.1 von der KEK "zutreffend mit 20,04 Prozent" festgestellt worden. Privatsender sind nur zur Ausstrahlung von Drittsende-Formaten verpflichtet, wenn sie alleine auf mehr als zehn Prozent Marktanteil kommen oder die Gruppe bei mehr als 20 Prozent liegt.

Die Zuschaueranteile seien während des laufenden Verfahrens auch nicht so stark zurückgegangen, dass die Verpflichtung zur Einräumung von Drittsendezeiten unverhältnismäßig erscheine, argumentieren die Richter nun. Das OVG geht nun nicht davon aus, dass die Klage von Sat.1 im Hauptverfahren Erfolg haben wird. Außerdem erklären die Richter, dass das öffentliche Interesse an einer "zeitnahen und effektiven Gewährleistung der Meinungsvielfalt im Medienbereich" höher einzuschätzen sei als das Interesse von Sat.1 an einer uneingeschränkten Ausstrahlung des Programms. "Unter Zugrundelegung der gesamten Sendezeit der aus neun verschiedenen Programmen bestehenden Sendergruppe und bei einer unterstellten Sendedauer von 24 Stunden je Sender werde das Recht auf freie Programmgestaltung des Privatsenders lediglich in einer Größenordnung von noch nicht einmal 0,2 Prozent eingeschränkt."

Bei Sat.1 zeigt man sich enttäuscht und überrascht über die Entscheidung des Gerichts. Man werde diese genau analysieren bevor man über die nächsten Schritte entscheide, heißt es vom Sender gegenüber DWDL.de. Und so kehren "Grenzenlos" und "Dinnerparty" nun vorerst zurück ins Programm von Sat.1. Die "Focus TV Reportage" hatte der Sender ja gar nicht erst aus dem Programm genommen, obwohl sie auch über eine Drittsendelizenz läuft.

Für die Produzenten ist die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgericht eine gute Nachricht. "Wir haben viel in das Projekt investiert - sowohl finanziell als auch persönlich. Uns blutet allen das Herz", sagte Good-Times-Geschäftsführerin Sylvia Fahrenkrog-Petersen nach der letzten Entscheidung des Verwaltungsgerichts im August (DWDL.de berichtete). Auch Burda, das für die "Focus TV Reportage" verantwortlich ist, war von der Entscheidung betroffen - trotz der Tatsache, dass das Format im Programm blieb. Man habe einen "deutlichen Auftragsrückgang" hinnehmen müssen, sagte BurdaStudios-Geschäftsführer Hans Fink zuletzt im DWDL.de-Interview. Nun kann Fink hier ebenso wie Fahrenkrog-Petersen wieder mit einer Normalisierung rechnen - zumindest bis zum nächsten Urteil.