Vor einigen Wochen hat sich die "FAZ" mit einem Kommentar, in dem es um die Ehe für alle und die damit verbundenen Änderungen beim Adoptionsrecht ging, in die Nesseln gesetzt und dafür viel Kritik einstecken müssen. Nun wurde eben dieser Kommentar von Presserat öffentlich gerügt - das ist die härteste Entscheidung, die das Gremium treffen kann. Auswirkung hat die Rüge freilich nicht. Der Presserat spricht von einem "schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot", 31 Leser hatten sich über den Kommentar beschwert.

Konkret  wurde in dem Kommentar in Form einer rhetorischen Frage aus Sicht des Presserats die Behauptungen aufgestellt, dass adoptierte Kinder aufgrund einer wegfallenden "Inzest-Hemmung" ungleich stärker der Gefahr eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt seien und dass diese Gefahr bei homosexuellen Eltern aufgrund ihrer Homosexualität besonders hoch sei. Für diese Behauptungen gebe es keine wissenschaftlichen Belege, so der Presserat. Die "FAZ" verwies nach der vielen Kritik auf die Tatsache, dass es sich um einen Gastbeitrag handele - diese spiegele nicht die Meinung der Redaktion wieder.

Doch auch andere Medien wurden gerügt, insgesamt sprach der Presserat 33 Hinweise und 22 Missbilligungen aus. Öffentlich gerügt wurde in neun Fällen. Ein weiterer, schwerer Fall kommt von der "Bild". Die Zeitung hatte sowohl im Print als auch online unter der Überschrift "Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?" eigenmächtig nach G20-Krawallmachern gefahndet. Der Presserat differenziert hier: Eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht liegt nicht vor, sehr wohl verstoße aber die Art der Darstellung gegen den Pressekodex. "Die Abgebildeten werden hierdurch an einen öffentlichen Medienpranger gestellt", heißt es vom Presserat. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Presse, selbständig nach Bürgern zu fahnden, ohne dass ein offizielles Fahndungsersuchen seitens der Staatsanwaltschaft vorliege.

Gegen den Opferschutz verstoßen hat Bild.de im Fall der Berichterstattung über ein totes Kind, hier hatte die Redaktion das Opfer mit Foto gezeigt und den vollständigen Namen gedruckt. Aus dem gleichen Grund wurde Bild.de im Rahmen seiner Berichterstattung über den Terroranschlag in Manchester gerügt, hier wurden Namen und Porträtbilder veröffentlicht. Für seine Manchester-Berichte wurde auch "TZ Online" öffentlich gerügt.

Etwas kurios ist die Rüge, die sich das "Traunsteiner Tagblatt" eingefangen hat. Dort erschien ein Artikel über eine Bürgerversammlung, bei der der Bürgermeister der Gemeinde Rede und Antwort stand. Das Problem: Autor des Berichts war der zweite Bürgermeister, der somit über das Wirken seines Vorgesetzten schrieb. Wegen mangelhafter Kennzeichnung von Werbung wurde "Focus Online" gerügt: Dort erschien eine bezahlte Werbung einer Bank in Form eines journalistischen Textes.