Seit fast einem halben Jahr befindet sich der "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel inzwischen in der Türkei in Haft. Nun hat die WeltN24 GmbH Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Der Verlag sieht in der Inhaftierung des Journalisten eine Verletzung seiner Presse- und Berichterstattungsfreiheit, weil diese eine unmittelbare Vor-Ort-Berichterstattung aus der Türkei unmöglich mache.

"Wir nutzen alle rechtlichen Mittel, um die Berichterstattungsfreiheit sowohl Deniz Yücels als auch des Verlags zu verteidigen", eklärte WeltN24-Geschäftsführerin Stephanie Caspar. "Die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein weiterer, wichtiger Schritt. Es darf nicht tatenlos hingenommen werden, dass ein Journalist ins Gefängnis kommt, bloß weil er seine Arbeit macht."

Yücel selbst betreibt seit April ebenfalls ein Beschwerdeverfahren in Straßburg. WeltN24 hatte darüber hinaus vor wenigen Wochen Verfassungsbeschwerde beim türkischen Verfassungsgericht in Ankara erhoben. Der Journalist befindet sich unter anderem wegen des Vorwurfs der "Terrrorpropaganda" seit dem 27. Februar in Haft.