Im Frühjahr hat der Zeitungsverlegerverband Bremen eine Wettbewerbsklage gegen Radio Bremen erhoben. Der Vorwurf: Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt betreibt online nicht nur ein sendungsbegleitendes Angebot, sondern macht auch immer stärker der Presse Konkurrenz - betreibt also ein, ihr verbotenes, "presseähnliches Angebot". Beim Sender selbst wies man das zurück, der Rundfunkrat erklärte im Juni, man wolle notfalls alle Instanzen in dem Rechtsstreit ausschöpfen.

Nun wenden sich die Bremer Zeitungsverleger an die EU-Kommission und kritisieren die aus ihrer Sicht mangelhafte Aufsicht des Rundfunkrates. Stein des Anstoßes sind Aussagen des Rundfunkratsvorsitzenden Klaus Sondergeld. Dieser bezeichnete Beschränkungen von Radio Bremen unter anderem als "Ansinnen aus dem Hinterwald". Der Chef des Zeitungsverlegerverbandes, Matthias Ditzen-Blanke, sagt nun, dass diese Äußerungen darauf schließen lassen, "dass eine sachgerechte Kontrolle der Online-Aktivitäten des Senders nicht erfolgt."

Man hätte sich eine "sachgerechte Debatte über ein konstruktives Nebeneinander von Radio Bremen und den Zeitungen" gewünscht, so Ditzen-Blanke weiter. "Anscheinend wird das aus unserer Sicht rechtswidrige Handeln des Senders aber vom Rundfunkratsvorsitzenden mit Nachdruck unterstützt." Nun wendet man sich an die EU-Kommission, weil Deutschland zugesagt habe, eine funktionierende Kontrolle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzuführen. Dies geschieht nach Ansicht der Verleger aber nicht.