Die deutsche Künstlersozialkasse (KSK) ist weltweit eine einmalige Einrichtung: Sie springt für Freiberufler bei der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein. Für die Aufnahme gibt es allerdings einiges zu beachten.

1.      Wer darf in die Künstlersozialkasse?

Selbstständige Künstler, darunter fallen etwa Schauspieler, Journalisten, Schriftsteller  oder Musiker, aber auch Game-Designer und Artisten.  Als Grundvoraussetzung für die Aufnahme gilt, es muss sich um eine "selbstständige und erwerbsmäßige künstlerische und/oder publizistische Tätigkeit" handeln, wie es auf der Internetseite der Sozialkasse heißt. Der "Künstler" muss also von seiner Arbeit leben können und sie dauerhaft ausüben. Eine Urlaubsvertretung reicht nicht aus.

"Wenn neue Berufe entstehen, sind wir flexibel, prüfen, inwieweit sie der Definition des Gesetzgebers und der Rechtsprechung zum Künstlersozialversicherungsgesetz entsprechen und nehmen sie dann unter Umständen auf", sagt Monika Heinzelmann, Sprecherin der Künstlersozialkasse.

Die KSK prüft die Versicherungspflicht mit einem 19-seitigen Fragebogen, der gemeinsam mit Nachweisen, etwa über die Rechnungen von den Arbeitgebern oder auch dem Studierendenausweis, und anderen Unterlagen eingereicht werden müssen. "Wir verschicken 80 Fragebögen pro Tag", sagt Heinzelmann. Insgesamt hat die Künstlersozialkasse derzeit 185.000 Versicherte und 220 Mitarbeiter. Vor 20 Jahren waren es noch 80.000 Versicherte. Pro Jahr gibt es derzeit eine Steigerung von 4000 bis 4500 Mitgliedern.

 2.      Gibt es weitere Voraussetzungen?

Der "Künstler" muss jährlich 3900 Euro bzw. monatlich 325 Euro verdienen. Tut er das nicht, ist er ohnehin versicherungsfrei und muss nicht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Rentenversicherung einzahlen.

Für Berufsanfänger gibt es eine Ausnahme, weil sie sich ihre "wirtschaftliche Existenz" erst noch erschließen müssen. Sie werden auch dann versichert, wenn sie nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden. Diese "Schonfrist" besteht für drei Jahre- und kann sich dann verlängern, wenn die Versicherungspflicht unterbrochen war, etwa durch Kindererziehung oder Wehrdienst.

 3.      Warum ist es sinnvoll, in die KSK einzutreten?

"Die Künstlersozialkasse führt die Pflichtversicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, durch."

Sie wurde 1983 in Wilhelmshaven gegründet und zahlt selbstständigen Künstlern den der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherungen, die sonst der Arbeitgeber übernehmen würde. Der Freiberufler kann so also richtig viel Geld sparen. Die Beiträge berechnen sich, wie auch in anderen Branchen üblich, am Einkommen.

 4.      Wie lange dauert es bis zur Aufnahme in die KSK?

Konkrete Aussagen dazu macht die Künstlersozialkasse nicht. Durchschnittlich liegt die Bearbeitungsdauer bei drei Monaten. Die KSK empfiehlt in dieser Zeit, nicht die Krankenversicherung zu kündigen, so dass keine Versicherungslücke entsteht. Und das ist noch in anderer Hinsicht wichtig: Beiträge, die über den Versicherungsbeginn bei der KSK hinaus gezahlt worden sind, werden von der Krankenkassen erstattet.

Jährlich werden aber auch viele Antragssteller abgelehnt, weil sie die Voraussetzungen "erwerbsmäßige und dauerhafte Beschäftigung" nicht erfüllen. Gleichzeitig verlassen aber auch einige Menschen, die Sozialkasse wieder, etwa weil sie in Rente gehen, einen festen Job gefunden haben – oder auch schlicht die Bedingungen nicht mehr erfüllen.

 5.      Wie bekommt die KSK eigentlich Geld?

Unternehmer, wie Verlage, Bilderdienste, aber auch Orchester und Tourneeveranstalter, nehmen die Leistungen von selbstständigen Künstlern in Anspruch und zählen deshalb zum Kreis künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen. Sie müssen bis zum 31. März eines Jahres der KSK mitteilen, wie viele Entgelte sie im vergangenen Jahr an Künstler oder Publizisten gezahlt haben. Ein Drittel kommt aus dieser Abgabe.

Die Höhe der Künstlersozialabgabe ist seit 2000 einheitlich für die Bereich Kunst und Publizistik und lag 2016 bei 5,2 Prozent aus allen Nettoentgelten. Diese wird durch eine Künstlersozialabgabeverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt und ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Denn einige der Unternehmen zahlen nicht, andere müssen das ausgleichen.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass einige Konzerne nicht wissen, dass sie verpflichtet sind, diese Abgabe zu zahlen. Darunter fallen nämlich auch Unternehmen, die Werbung für das Unternehmen betreiben und dort regelmäßig "Künstler" beauftragen, etwa als Fotograf für die in bestimmten Abständen erscheinenden Kataloge. In diesem Jahr beträgt die Abgabe 4,8 Prozent, damit ist sie erstmals seit knapp sieben Jahren wieder gesunken.

Andere Zahlungen kommen aus dem Bundeshalthalt. 2015 nahm die Künstlersozialkasse insgesamt 885 Millionen Euro ein, davon 460 Millionen aus den Beiträgen der Versicherten.