Im Internet kursieren so einige Gerüchte darüber, wie man wohl am besten die Zahlung der Rundfunkbeiträge umgehen könnte. Eins davon lautet: Die Zahlung nicht grundsätzlich verweigern, sondern auf Barzahlung pochen. Das sei den meisten Rundfunkanstalten zu umständlich und man selbst wolle ja zahlen, so die Begründung. Vor Gericht sind zwei Kläger damit nun allerdings gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die bisherige, bargeldlose Entrichtung der Rundfunkbeiträge bestätigt.


Konkret forderten zwei Beklagte den HR zunächst auf, ihnen eine Möglichkeit zur Barzahlung zu nennen. Der Sender teilte den Männern mit, dass sie zur bargeldlosen Zahlung verpflichtet seien. Das wollten sie nicht hinnehmen und zogen vor Gericht. Ihre Begründung: Sie müssen die Möglichkeit haben, die Beiträge auch bar zu zahlen - man werde ansonsten in der allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt. Das mutet schon etwas kurios an, können sie doch schließlich zur Bank gehen und die Beiträge dort bar auf das Konto des HR überweisen. Das sei allerdings nicht zumutbar, so die Kläger. Das sah das Gericht nun anders und verwies auf eben diese Möglichkeit.

Das Gericht stellte fest, dass der HR nicht verpflichtet sei, Barzahlungen anzunehmen. In Massenverfahren sei es durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzugeben. Das diene auch dazu, um den Prozess für die Beitragszahler zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Es liege im Interesse der Bürger, den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten. Das Gericht verwies im Urteil auf eine parallele Regelung zur Entrichtung der Kraftfahrsteuer. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist zulässig.