Das Landgericht Köln hat einen Antrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zurückgewiesen. Es geht dabei um eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner, die Erdogan gefordert hatte. Hintergrund ist ein offener Brief, den Döpfner vor wenigen Wochen in der "Welt am Sonntag" in Bezug auf das umstrittene Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann veröffentlichte.

"Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen", schrieb Döpfner damals. Dass der Antrag nun zurückgewiesen wurde, begründete das Gericht mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäußerung. Erdogan hat allerdings die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Nicht ausgeschlossen, dass der türkische Präsident von seinem Recht Gebrauch macht. Sein Medienanwalt Ralf Höcker soll vorsorglich schon mal deutlich gemacht haben, ihm empfehlen zu wollen, in die zweite Instanz zu gehen, sollte das Gericht die Verfügung nicht zulassen. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall zeigte sich unterdessen zufrieden: "Das Landgericht Köln hat das einzig Richtige getan und dem türkischen Autokraten Erdogan die rote Karte gezeigt. Die Meinungsfreiheit ist in diesem Fall ein höheres Gut als die persönlichen Befindlichkeiten des türkischen Präsidenten", sagte Überall.

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