Ende 2011 genehmigte das Bundeskartellamt die Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia unter Auflagen - doch einen Schlussstrich unter dieses Thema kann auch heute noch nicht endgültig gezogen werden. Zunächst hatten die Deutsche Telekom und Netcologne als Wettbewerber Beschwerde gegen die Freigabe eingelegt - und auch tatsächlich recht bekommen, was zu weiteren Auflagen oder im Extremfall gar zur Rückabwicklung der gesamten Fusion hätte führen können. Unitymedia legte daher Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH ein. Bevor dieser urteilte, einigten sich Unitymedia, Telekom und Netcologne Ende vergangenen Jahres gegen Zahlung eines geheim gehaltenen Betrags.

Das wiederum stößt den kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreibern, die im Verband FRK organisiert sind, sauer auf. Daher lässt der FRK nun prüfen, ob und wie gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, dem Vergleich zwischen den Beteiligten zuzustimmen, vorgegangen werden kann. Entsprechende Anträge auf Akteneinsicht wurden beim Oberlandesgericht Düsseldorf und Bundeskartellamt gestellt. Der FRK vermutet, dass Unitymedia 183 Millionen Euro an Telekom und Netcologne bezahlt habe. Da davon aber nur zwei Wettbewerber profitieren würden, werde der Wettbewerb noch stärker behindert als durch die Fusion ohnehin schon.

Auch könnten durch die Zahlung des Betrags die vom OLG angeführten Bedenken an der Wirksamkeit der Auflagen, die einst zur Aufhebung der Genehmigung geführt hatten, nicht beseitigt werden. Der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte dazu: „Ziel ist ganz klar die Aufhebung des Vergleichs und die Rückabwicklung des Zusammenschlusses von Unitymedia und KabelBW. Der Mittelstand wird, wieder einmal, vom Bundeskartellamt allein gelassen." Unitymedia Kabel BW und das Kartellamt haben sich bislang gegenüber DWDL.de nicht dazu geäußert.