Seit Tagen beschäftigt der Tod von Tugce Albayrak die Presse. Auf einem McDonald's-Parkplatz in Offenbach wurde die junge Studentin niedergeschlagen und verstarb daraufhin wenige Tage später im Krankenhaus. Anfang dieser Woche veröffentlichte "Bild.de" dann ein Überwachungs-Video, das die Tat zeigt. In der Print-Ausgabe wurden die Szenen ebenfalls gezeigt und detailreich nacherzählt. 

Für den DJV-Chef Michael Konken ist das Vorgehen des Boulevard-Blatts ein Unding: "Wie ein Mensch stirbt, darf nicht eins zu eins von Medien wiedergegeben werden. So wie die Enthauptungsvideos der Terrororganisation IS nicht in deutsche Medienportale oder Fernsehsendungen gehörten, hat auch das Tugce-Video dort nichts zu suchen", so Konken. Die Veröffentlichung sei ein "klarer Verstoß gegen den Pressekodex". 

Konken sagt, dass die Veröffentlichung des Videos die Würde des Opfers und seiner Angehörigen beschädige. Inzwischen interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft für das veröffentlichte Video. Da es ein Beweismaterial ist, gehört es eigentlich nicht in die Öffentlichkeit. Man ermittele nun gegen Unbekannt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt. 

Der Pressekodex ist in Sachen Berichterstattung bei Unglücksfällen recht eindeutig: "Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden." Aber wie immer gilt auch hier: Der Presserat ist ein zahnloser Tiger, an dessen Empfehlungen sich die Medienmacher nicht halten müssen.

Mehr zum Thema