Pro NRW hatte gegen den RBB geklagt, weil man sich dort weigerte, den Spot ins Programm zu nehmen. Laut dem Sender beschimpfe der Film Ausländer. Der RBB koordiniert zudem die bundesweiten Austrahlungen von Wahlwerbespots im Ersten. Die Richter urteilten nun in einer Eilentscheidung, dass der Senderverbund den Spot nicht zeigen muss. Der Grund: Der Wahlwerbespot zur Europawahl erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Ein Justizsprecher stellte sich auf die Seite der ARD und erklärte, dass in dem Film Ausländer, vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma, so dargestellt werden, dass sie im Müll leben und per se Straftäter seien. Der Spot sollte eigentlich am Montag direkt nach den "Tagesthemen" zu sehen sein. Pro NRW überarbeitete den Film nach der Entscheidung der Richter, die neue Fassung ging dann im Anschluss an die Nachrichtensendung on Air. 

Eigentlich sind TV-Sender in Deutschland, private wie öffentlich-rechtliche, verpflichtet, Wahlwerbespots von Parteien zu zeigen. Welche Partei wie viel Sendezeit erhält, geht nach der Bedeutung der Partei. Die Sender können Spots nur in Ausnahmefällen ablehenen, denn eigentlich sind diese von der Presse- und Kunstfreiheit geschützt. 

Update (11:02 Uhr): In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Wahlwerbespot von Pro NRW sei nicht im Ersten zu sehen gewesen. Die Partei hat den Spot allerdings überarbeitetet und Das Erste hat ihn daraufhin im Programm gezeigt.