Am Wochenende kündigte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) an, die Klage gegen die umstrittene "Tagesschau"-App fortsetzen zu wollen (DWDL.de berichtete). Der nächste Gerichtstermin ist nun für den 19. Juli angesetzt, wie das Kölner Landgericht inzwischen bekanntgab. Nun hat das ZDF die Kritikdes nordrhein-westfälischen Verlegerverbandes ZVNRW, Christian Nienhaus, zurückgewiesen. "ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut ist irritiert über die Äußerungen von Herrn Nienhaus und darüber, dass dieser öffentlich und einseitig das Ende der Verhandlungen zwischen ARD, ZDF und BDZV über eine gemeinsame Erklärung verkündet", sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock am Freitag.

Der Intendant warte seit seinem Amtsantritt Mitte März auf einen neuen Verhandlungstermin und habe seine Gesprächsbereitschaft mehrfach zum Ausdruck gebracht. Stock: "Auch wenn sich der ZDF-Fernsehrat im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Telemedienangebote des Senders eine Zustimmung vorbehält, ist das ZDFjederzeit voll verhandlungsfähig. Es trifft auch nicht zu, dass das ZDF bereits erzielte Einigungen wieder infrage gestellt hat. Nach unserer Auffassung liegen die Positionen nicht so weit auseinander. Eine Verständigung wäre aus unserer Sicht weiterhin möglich."

Nienhaus hatte sich am Donnerstag bei der Jahreshauptversammlung des ZVNRW enttäuscht über die langwierigen Verhandlungen geziegt. "So kann man nicht verhandeln, und so werden wir auch nicht weiter verhandeln", sagte Nienhaus. Zugleich verlangte er von den Öffentlich-Rechtlichen, eine ausgehandelte Vereinbarung zu unterschreiben. "Klare Regelungen und Rechtsfrieden sind Voraussetzung dafür, dass alle Beteiligten ihre Produkte auf sicherer Basis weiter entwickeln können. Nur so können sich die Öffentlich-Rechtlichen auf ihren Auftrag und wir Zeitungsverleger auf die Wünsche unserer Leser und Kunden konzentrieren."

Und so geht der Streit um die Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF also in die nächste Runde - vor Gericht. Doch fraglich ist, weshalb sich ARD und ZDF überhaupt zu einer freiwilligen Erklärung hinreißen lassen sollten, obwohl dies aus rechtlicher Sicht gar nicht nötig ist. Nach dem ersten Verhandlungstag sah es ohnehin eher so aus, als neige der Richter dazu, der Klage nicht statt zu geben. "Derzeit spricht rechtlich Vieles dafür, die App wie tagesschau.de zu bewerten", sagte der Vorsitzende Richter damals.

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