Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) geht gegen die Ausstrahlung von Werbespots bzw. Sponsoring-Hinweisen von Sportwett-Anbietern im Internet bei Sky und Sport1 vor. Insbesondere Sport1 steht dabei im Zentrum der Kritik - denn die ZAK hatte hier bereits am 9. August diese Praxis beanstandet. Sport hatte seitdem trotzdem weiterhin "zahlreiche unterschiedliche Werbeformen für den Sportwettenanbieter wiederholt ausgestrahlt", wie die ZAK in ihrer jüngsten Sitzung feststellte.

Sport1 hatte gegen die Beanstandung allerdinga uch Klage eingereicht, das Verfahren ist noch anhängig. Trotzdem untersagte die ZAK heute die Ausstrahlung von weiterer Werbung für den Sportwettenanbieter bet-at-home egal in welcher Form ausdrücklich. Bei Sport1 wollte man sich auf Anfrage mit Verweis auf den noch nicht eingegangenen Bescheid nicht äußern, wie man nun weiter mit der Sportwett-Werbung verfahren will. Gegen Sky sprach die ZAK eine Beanstandung aus, da dort in der Sendung "sky fußball bundesliga" für einen anderen Sportwettenanbieter geworben wurde und wird.

Sowohl Sport1 als auch Sky hatten in einem eigens anberaumten Gespräch mit Vertreter der ZAK sowie der lizenzgebenden BLM ihre Auffassung vorgetragen, dass in Folge der aktuellen EuGH-Rechtsprechung der deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr anwendbar sei. Die ZAK hingegen beharrt auf ihrer Position, wonach die EuGH-Urteile auf das Werbeverbot keine direkten Auswirkungen hätten und der Glücksspielstaatsvertrag insofern weiter gilt. Diese Position sei auch von verschiedenen deutschen Gerichten, darunter das Bundesverwaltungsgericht, gestützt worden.