Thomas LangheinrichUnd wieder einmal verhängt die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Geldbußen wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung, die seit diesem Februar in Kraft ist. Die Bußen, die das Gremium bei seiner aktuellen Sitzung verhängt hat, gehen an die ProSiebenSat.1-Gruppe. Mit einem Bußgeld von 20.000 Euro wird der Anrufsender 9 Live, mit 10.000 Euro Prosieben belegt. Die Bußen sind das Ergebnis einer  Stichprobenkontrolle, bei der die Medienwächter unzulässigen Zeitdruck, Irreführung über den Schwierigkeitsgrad der Spiele und ungenügende Hinweise auf Regeln festgestellt haben.

Mit der Debatte um die Zukunft des Nachrichtensenders N24 stand der Fernsehkonzern aus Unterföhring auch weiterhin im Fokus des Interesses der ZAK. Zwar liege Mittlerweile eine Erklärung des Vorstandsvorsitzenden Thomas Ebeling vor, derzufolge "eine Abkehr der publizistischen Relevanz der Gruppe nicht zur Debatte" stehe, allerdings sehen die Landesmedienanstalten weiterhin eine Gefährdungslage für die publizistische Relevanz der privaten Fernsehveranstalter.
 

 

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"Es gab hier ein Grundverständnis dafür, dass eine Senderfamilie eigene Nachrichtenprogramme auch dann anbietet, wenn sich diese Beiträge auf den entsprechenden Sendeplätzen nicht mit Werbung gegenfinanzieren lasse. Daran müssen sich die Veranstalter auch in Zukunft messen lassen", so der Kommissions-Vorsitzende Thomas Langheinrich (Bild).

Darüber hinaus hat die ZAK bei ihrer Sitzung eine Verlängerung der bundesweiten Zulassung des NBC-Bezahlsenders SciFi für weitere sieben Jahre beschlossen. Als medienrechtlich unbedenklich stufte die Kommission die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim frei empfangbaren Sender Anixe HD ein. Zudem wurde den Unternehmen Tele Columbus, Rehnig Holding und Versatel Telekabel der Status als Plattformanbieter im Sinne des Runfunkstaatsvertrags bescheinigt.