"Grobe Missachtung von Informations- und Beratungsrechten" - so lautet der Vorwurf, den die beiden Gewerkschaften DJV und dju in ver.di sowie betroffene Betriebsräte den Verantwortlichen bei der Mediengruppe Madsack machen. Hintergrund ist die Umstrukturierung der Online-Aktivitäten. Diese sollen künftig für alle regionalen Angebote sowie das neue zentrale Portal rnd.de zentral aus Hannover gesteuert werden, was mit einem Stellenabbau an den dezentralen Standorten einher geht.

Die Gewerkschaften sagen nun, dass die Pläne schon seit Anfang 2017 entwickelt worden seien, die Konzernleitung habe die betroffenen Interessenvertretungen aber erst unmittelbar vor der öffentlichen Bekanntgabe per Pressemitteilung und der Ausschreibung der neuen Stellen in Hannover informiert. "Damit wurde den Betriebsräten die Möglichkeit genommen, über die Maßnahmen und deren Folgen für die Mitarbeiter in der vom Gesetz vorgesehenen Weise zu beraten sowie Alternativvorschläge zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterbreiten, bevor entsprechende Pläne final beschlossen und umgesetzt werden", heißt es in einer Mitteilung.

Daher hat man nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verantwortliche des Konzerns beantragt, weil man einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz sieht. Ein solches Verfahren sieht Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vor. Der DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall erklärt: "Die Madsack-Manager müssen lernen, dass Geschäftspolitik nach Gutsherrnart bei uns und den Betroffenen auf Widerstand stößt." dju-Geschäftsführerin Cornelia Haß fügt hinzu: "Es geht hier um einen rechtswidrigen Angriff auf die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch für einen Konzern wie Madsack und darf nicht gebrochen werden."

Ein Madsack-Sprecher erklärt auf DWDL.de-Anfrage: "Der in der Pressemitteilung erwähnte Antrag auf Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens liegt uns aktuell nicht vor, so dass wir zu den konkret erhobenen Vorwürfen keine Stellung nehmen können. Wir haben allerdings bei der Gründung des RND Digital Hubs die zuständigen Arbeitnehmervertretungen selbstverständlich wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig informiert und weisen den Vorwurf, wir hätten Aufklärungs- und Auskunftspflichten nicht erfüllt, nachdrücklich zurück."